Chorregeln
- Sängerinnen und Sänger, die im Vokalensemble Rhein-Lahn mitsingen möchten, haben die Gelegenheit, unverbindlich an fünf Chorproben teilzunehmen.
- Nach Ablauf von maximal fünf Chorproben entscheidet die Sängerin/der Sänger, ob sie/er dem Vokalensemble beitreten will. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Vordruck.
- Bei Neuaufnahme im Chor achtet der Chorleiter auf die stimmliche Eignung.
- Die Sängerinnen und die Sänger des Vokalensemble erarbeiten sich die Chorliteratur sowohl in den dafür vorgesehenen Chorproben als auch in Eigenarbeit (zu Hause).
- Ein regelmäßiger Besuch der Chorproben, Stimmbildungen und Chorwochenenden ist wichtig und sollte nach Möglichkeit von allen Sängerinnen und Sängern wahrgenommen werden.
- Bei längerem Fernbleiben von den Chorproben ist eine Mitwirkung beim Auftritt nur nach Rücksprache mit dem Chorleiter möglich.
- Kann eine Sängerin oder ein Sänger bei einem Auftritt nicht teilnehmen, so unterrichtet sie/er die Chorsprecherin so früh wie möglich davon.