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Vokalensemble
Rhein-Lahn

Chorregeln

  1. Sängerinnen und Sänger, die im Vokalensemble Rhein-Lahn mitsingen möchten, haben die Gelegenheit, unverbindlich an fünf Chorproben teilzunehmen.

  2. Nach Ablauf von maximal fünf Chorproben entscheidet die Sängerin/der Sänger, ob sie/er dem Vokalensemble beitreten will. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Vordruck.

  3. Bei Neuaufnahme im Chor achtet der Chorleiter auf die stimmliche Eignung.

  4. Die Sängerinnen und die Sänger des Vokalensemble erarbeiten sich die Chorliteratur sowohl in den dafür vorgesehenen Chorproben als auch in Eigenarbeit (zu Hause).

  5. Ein regelmäßiger Besuch der Chorproben, Stimmbildungen und Chorwochenenden ist wichtig und sollte nach Möglichkeit von allen Sängerinnen und Sängern wahrgenommen werden.

  6. Bei längerem Fernbleiben von den Chorproben ist eine Mitwirkung beim Auftritt nur nach Rücksprache mit dem Chorleiter möglich.

  7. Kann eine Sängerin oder ein Sänger bei einem Auftritt nicht teilnehmen, so unterrichtet sie/er die Chorsprecherin so früh wie möglich davon.